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1. Länderkunde von Deutschland (Wiederholungskurs), Verkehrskunde, Mathematische Erdkunde und Kartenkunde - S. 44

1912 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
44 Einzelgebiete, man Gipslager und Salzquellen, und die Tiefbohrungen um Celle haben ansehn- liehe Petroleumlager erschlossen. Die Marschen liefern das trefslichste Mastvieh und gute Pferde. Im Gewerbsleben treten jene Industrien hervor, die ihre Roh- stoffe der Landwirtschaft entnehmen (Zuckerfabriken, Branntweinbrennereien, Konservenfabriken). In den Küstenstädten blühen die mit dem überseeischen Handel und der Schiffahrt zusammenhängenden Erwerbszweige. Zu nennen sind hier die Reismühlen, Zigarren- und Tabakfabriken Bremens, die Hamburger Fabriken zur Bereitung von Gummi, Guttapercha, zur Verarbeitung von Palmkernen und Kokosnüssen, dann die großen Schiffswerften. Die Ostelbischen Lande haben für Preußen hohe geschichtliche Bedeutung. Hier ist die Wiege der preußischen Monarchie und die Heimat der strammen preußischen Heereszucht und des ebenso gearteten Beamtentums. Hier ist daher auch die Heimat der großen preußischen Feldherrn der Fridericianischeu Zeit, der Befreiungskriege und des Deutsch-Französischeu Krieges. Aber auch die Wissenschaft ist trefflich vertreten, so durch Kaut, Koperuikus, die beideu Hum- boldt, Monunsen u. a. Politische Gliederung des Gebietes. Große natürliche Einheiten neigen dazu, auch politische Einheiten zu werden, und so ging die Einigung Deutschlands von der Tiesebene aus. Die nördliche Niederung wird in der Hauptsache vom Köuigreich Preußen eingenommen. (Zähle die Provinzen und Hauptorte auf!) An der Küste liegen die Freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck und die Groß- Herzogtümer Oldenburg und Mecklenburg, im Binnenland die Her- zogtümer Braunfchweig und. Anhalt. 2. pic Mitteldeutsche chebirgsschwelle. Allgemeines. Pielgestaltigkeit. Von dem Schieferplateau der Ardeunen bis zu den Kar- paten legt sich als trennende Landscholle zwischen die süddeutschen Stufeuländer und die Norddeutsche Tiefebene eine Reihe sehr verschieden benannter und ver- schieden gearteter Gebirge, die unter dem gemeinsamen Namen Mitteldeutsche Gebirgsschwelle zusammengefaßt werden. Zwei wesentlich verschiedene Teile müssen in diesem Gebiet auseinander gehalten werden. Während der ö. von der Elbe gelegene Teil, die Sudeten, einen verhältnismäßig schmalen Gebirgszug darstellt, verbreitert sich der w. zu einem zwar niedrigem, aber ausgedehnteren Berg- und Hügelland. Seine Glieder sind das Rheinische Schiesergebirge, das Hessische Bergland, die Wesergebirge, Thüringer Wald, Harz und Erz- gebirge. In den ältern Teilen dieser Hochflächen sehen wir die Reste eines alten, abgetragenen Hochgebirges. (Vgl. Geolog. Aufbau S. 11 f.) Verkehrswege. Die natürliche Schranke zwischen N. und S. in unserem Vater- land bildet nicht die Mainlinie, wie oftmals behauptet worden ist, sondern die lange Folge von Mittelgebirgen. Aber diese Schranken hat die Natur selbst wieder teil- weise ausgehoben durch Täler und Einsenknngen (das Rheintal zwischen Bingen und Bonn, die Hessische Senke und das Wesertal, das Vogtland zwischen Frankenwald und Erzgebirge und die verschiedenen Sudetentore s. S. 17). Da sich auch in

2. Länderkunde von Deutschland (Wiederholungskurs), Verkehrskunde, Mathematische Erdkunde und Kartenkunde - S. 49

1912 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
Die deutschen Landschaften und Stämme. 49 und Liedern" deuten auf fränkische, zum Teil auch auf slavische Einflüsse hin. Als die Slavenländer ö. der Elbe unterworfen wurden, drangen thüringische Kolonisten in so großen Mengen in die Mark Meißen (das heutige Königreich Sachsen) und Schle- sien, daß deren Bevölkerung als eine Abzweigung des thüringischen Stammes be- trachtet werden kann. An der Germanisierung Schlesiens nahmen überdies noch hessische und mainfränkische Einwanderer teil. Seit Jahrhunderten gelten die sächsischen Länder als Sitz ausge- zeichneter Schulbildung von der Volksschule bis zur Hochschule hinauf, und groß ist die Zahl der Künstler, Dichter und Denker, die diesem Land entsprossen sind, so die Meister der Erzählkunst, Gustav Freitag und Ctto Ludwig, die genialen Dar- steller des Tier- und Pflanzenlebens, Brehm und Roßmäßler, der Schöpfer volkstüm- licher geistlicher Lieder, Paul Gerhard; serner Rudolf Baumbach, dessen Liederdichtun- gen das schalkhafte Wesen und den anmutigen Charakter seines Heimatlands so trefflich wiederspiegeln, und Ludwig Richter, dessen Meisterhand die ganze Innigkeit trauten deutschen Familienglücks darzustellen verstanden hat. Den liederreichen Gauen Mittel- deutschlands gehören die großen Tonkünstler Sebastian Bach, Georg Friedrich Hän- del, Robert Schumann und Richard Wagner an. Hier stand auch die Wiege Luthers, Lessings, Leibniz' und Fichtes. Die Staaten der Mitteldeutschen Gebirgsschwelle. Die natürliche Vielge- staltigkeit Mitteldeutschlands findet auch in staatlicher Beziehung ihren Aus- druck; namentlich das Weserbergland und Thüringen sind wie im Mittelalter so auch heute noch in eine große Zahl von Kleinstaaten aufgelöst. An der Mitteldeutschen Gebirgsschwelle haben folgende Staaten Anteil: das Königreich Preußen mit größeren oder kleineren Teilen der Provinzen Rheinland, Westfalen, Hessen-Nassau, Hannover, Sachsen und Schlesien, ferner das Großherzogtum Hessen mit der

3. Länderkunde von Deutschland (Wiederholungskurs), Verkehrskunde, Mathematische Erdkunde und Kartenkunde - S. 50

1912 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
50 Einzelgebiete. Provinz Oberhessen, die Fürstentümer Waldeck, Lippe, Schaumburg- Lippe, das Herzogtum Braunschweig, das Großherzogtum Sachsen- Weimar, die Herzogtümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt,^ Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, endlich das Königreich Sachsen mit einem ansehnlichen Gebiet und das Königreich Bayern mit Teilen des Frankenlandes. (Nenne die wichtigsten Siedelungen der einzelnen Gebiete!) 3. Das Südwestdeutsche Landöecken. Einheitliche Natur der Landschaft. Das Südwestdeutsche Landbecken, die gesegnetste Landschaft Deutschlands, ist nach allen Seiten wohlbegrenzt und bildet in Bezug auf Bodengestalt und Bewässerung, Klima und Bodenbau, endlich auch in seiner Kultur ein einheitliches Ganzes. Im N. umschließen es die Glieder der Mittel- deutschen Gebirgsschwelle, im O. und S. der Jura, im W. die ebenfalls aus Jurakalk bestehenden Argonnen, die am linken Ufer der Maas vom Plateau von Langres bis zu den Ardennen nordwärts ziehen. Symmetrischer Bau der Landwirtschaft. Die Oberrheinische Tiefebene, ein Einbruchstal, teilt das ganze Becken in zwei gleichartige Seitenflügel. An die Ur- gesteinsmassive des Schwarzwalds und des Wasgenwalds (Nenne die höchsten Gipfel!) 1: ■'.'•'•1 drundqcbirqe {Hüt/vczi* l l Tprhnr 1 _ \Düuoiluti Cdu Vulk.gcsftine J J/Uwllutl Die Rheintalversenkung. Trias und Jura, ursprünglich dem Grundgebirge aufgelagert, sind eingebrochen und wurden später vom Rhein mit Geröll und Sand überschüttet. Die stehengebliebenen Gebirgsränder nennt man Horste. reihen sich die Buntsandsteinplateaus der Haardt, des Odenwalds und des Spessart mit ihren prächtigen Wäldern. Nach O. und W. legen sich an Schwarzwald und Vogesen in allmählichem Abfall Muschelkalkschichten mit dem schweren Gäuboden in Württemberg, um Schweinfurt und in Lothringen. Daran reihen sich endlich die Keuperzonen in Württemberg, Mittelfranken und Lothringen mit ihrem bald mehr sandigen Waldland, wie um Nürnberg, bald mehr tonigen Ackerboden, wie namentlich im Württembergischen. Hinsichtlich seiner Bewässerung umfaßt das Landbecken die ganze Entwick- lung des Mittelrheins von Basel bis Mainz mit den Stufenländern des Neckar und Main (dem Schwäbisch-Fränkischen Stufenland) im O. und dem Lothringischen Stufenland, dem Flußgebiet der Mosel, im W. (Nenne die Zuflüsse des Rheins!)

4. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 98

1909 - Leipzig : Hirt
98 V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. 9. Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reichest) Bestandteile. .Zum Deutschen Reiche gehören die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar und Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt sowie die drei sächsischen: Meiningen, Altenburg und Coburgs-Gotha, die Fürstentümer Waldeck, Lippe und Schaumburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzbnrg-Sondershausen, Renß Jüngerer und Älterer Linie, die drei Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen, endlich das Reichs land Elsaß-Lothringen. Stellung des Kaisers. Der jedesmalige König von Preußen ist zugleich Deutscher Kaiser. Das Reich ist demnach ein Erbreich, nicht ein Wahlreich, wie das mittelalterliche Deutsche Reich war. Der Kaiser ist Oberbefehlshaber des Reichsheeres und der Flotte. Die gesetzgebende Gewalt des Reiches liegt beim Bundes rate und beim Reichstage. Der Bundesrat ist die Vertretung der deutschen Fürsten, der Reichstag die Vertretung des deutschen Volkes. Der Bundesrat besteht aus 58 Mitgliedern. Die Zahl, die jeder Staat in denselben entsendet, richtet sich nach seiner Größe. So schickt die preußische Regierung 17, die bayrische 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg - Schwerin und Braunschweig je 2 Mitglieder, die übrigen Staaten je 1 Mitglied in den Bundesrat. Da Preußen allein rund 350000 qkm mit 38 Million Einwohnern hat, alle übrigen Staaten zusammen nur 190000 qkm mit 25 Million Einwohnern zählen, so sind die kleinern Staaten im Bundesrate viel stärker vertreten als Preußen. Darin zeigt sich die große Mäßigung des führenden Staates. Die Mitglieder des Reichstages werden in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr erreicht hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, hat das Recht, zu wählen. Die Bürger werden nicht nach der Steuerzahlung in Klassen eingeteilt wie bei der Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus^ sondern alle Stimmen haben gleichen Wert. Zur Gültigkeit eines Reichs^ gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Bundesrate wie im Reichstage mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Der Kaiser verkündet die so beschlossenen Gesetze im Namen des Reiches. Wenn ein Reichsgesetz angenommen wird, das mir dem Landesgesetz irgendeines Staates in Widerspruch steht, so tritt das Landesgesetz außer Kraft. Post- und Telegraphenämter sind Reichsanstalten. Die Kriegsmarine steht ein- 2) Reclamsche Bibliothek Nr. 2732 enthält die vollständige Verfassung. 2) Amtliche Schreibweise laut Erlaß des Herzoglichen Ministeriums vom 12. Dezember 1881.

5. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 29

1909 - Leipzig : Hirt
5. Napoleon auf der Höhe der Macht. 29 Als Österreich im Jahre 1809 den Krieg gegen Napoleon begann, rückte er eigenmächtig mit seinem Regiment aus Berlin, eröffnete den Offizieren unterwegs seinen Plan, zu den Österreichern zu stoßen, jedoch so, daß diese glaubten, er handle im Auftrage des Königs. Der König verurteilte dagegen sein eigenmächtiges Vorgehen, der Zuzug aus Norddeutschland, aus den er gehofft hatte, blieb aus; dazu kam die Nachricht von der Niederlage der Österreicher bei Wagram, wodurch sein Unternehmen vereitelt wurde. Er schlug sich mit seiner Schar bis Stralsund durch und hoffte, von dort sich nach England retten zu können. Dies gelang nicht. Stralsund war von Dänen und Holländern, Napoleons Verbündeten, besetzt. Gegen deren Übermacht nahm er den Kamps auf und fiel mit den meisten seiner Truppen. Elf überlebende Offiziere wurden nach Wesel gebracht und dort auf Napoleons Befehl erschossen; der Rest der Truppen wurde zu französischen Galeerensklaven gemacht. Herzog Wilhelm von Braunschweig, der Sohn des Herzogs Ferdinand von Braunschweig, zog gleichfalls mit einer tapfern Schar schwarzer Husaren, der sogenannten Schwarzen Schar, den Österreichern zu Hilfe und schlug sich nach deren Niederlage mit unglaublicher Kühnheit durch feindliche Länder und Heere bis zur Nordsee durch, wo er sich mit seinen Gefährten nach England einschiffte, um dort günstigere Zeiten abzuwarten. Zu Beginn der Freiheitskriege kehrte er zurück, stellte den Verbündeten ein ansehnliches Heer und starb im Jahre 1815 den Heldentods 5. Napoleon auf der Köhe der Macht. Nach der Niederwerfung Österreichs stand Napoleon aus der Höhe seiner Macht. Frankreich hat nie einen größern Länderbesitz gehabt. Das Kaiserreich ging bis an den Rhein; Belgien, Holland, die Jllyrischen Provinzen gehörten dazu; es beherrschte nach der Einverleibung von Oldenburg, Nordhannover, Bremen und Hamburg die ganze Nordsee, hatte durch Lübeck Zugang zur Ostsee; Ober- und Mittelitalien einschließlich des Kirchenstaates bildeten ein abhängiges Vasallenkönigreich; abhängig waren ferner die Königreiche Neapel und Westfalen, das Großherzogtum Warschau, die Schweiz, sämtliche deutsche Fürsten als Rhein-bundsürsten mit Ausnahme von Preußen und Österreich. Diese hatten ihre Großmachtstellung eingebüßt. Um den Besitz Spaniens wurde noch gekämpft. Mit Rußland bestand ein Schutz- und Trutzbündnis. Die Kontinentalsperre brachte England bedeutende Nachteile. Aber das Insel-reich war noch unbezwungen und hatte seinen Vorrang zur See behauptet. Die innere Verwaltung Frankreichs war streng geregelt. Napoleon hatte ein scharfes Auge für die Auswahl seiner Beamten und Generale. Ein bürgerliches Gesetzbuch, der Code Napoleon, hatte der Rechtsunsicherheit ein Ende gemacht. Die bezwungenen Völker trugen die Kosten seiner Kriege. In der Baukunst wich der Zopfstil, der das Zeitalter Ludwigs X'v I.

6. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 42

1909 - Leipzig : Hirt
42 Ii. Frankreich als Kaiserreich. es während des Krieges zu Napoleon gehalten hatte. Bayern, Sachsen, Württemberg und Hannover wurden als Königreiche anerkannt, Baden, die beiden Mecklenburg, Oldenburg, Sachsen-Weimar und Hessen-Darm-stadt zu Großherzogtümern erhoben, die Schweiz ein unabhängiger Freistaat, die Niederlande mit Belgien ein Königreich. Hannover wurde wieder mit England in Personalunion verbunden. Napoleons Rückkehr nach Frankreich. Die französischen Truppen, die gegen Napoleon abgesandt wurden, gingen zu ihm über. Ludwig Xviii. floh. Interessant sind die Nachrichten, durch die der Moniteur universel, die amtliche Zeitung von Paris, die einzelnen Abschnitte der Rückkehr Napoleons an den betreffenden Tagen — es war im Monat März 1815 — den Franzosen bekannt machte: 1. Der Menschenfresser hat seine Höhle verlassen. 2. Der Werwolf von Korsika ist im Golf Juan gelandet. 3. Der Tiger ist in Gap angekommen. 4. Das Ungeheuer hat in Grenoble geschlafen. 5. Der Tyrann ist durch Lyon gekommen. 6. Der Gewaltherrscher ist sechzig Meilen von der Hauptstadt gesehen worden. 7. Bonaparte rückt mit großen Schritten vor, aber er wird niemals in Paris einziehen. 8. Napoleon wird morgen unter unsern Wällen sein. 9. Der Kaiser ist zu Fontainebleau angekommen. 10. Seine Königliche und Kaiserliche Majestät hat gestern abend seinen Einzug in sein Schloß der Tnilerien gehalten, inmitten seiner treuen Untertanen. Die Entscheidung. Als Napoleon die Regierung Frankreichs wieder übernommen hatte, rüsteten Rußland, England, Österreich und Preußen. Napoleon wollte zuerst die Engländer und Preußen, die in Belgien standen, niederwerfen und sich dann gegen die übrigen wenden; das letztere blieb ihm erspart. Bei Ligny in der Nähe von Brüssel wurde Blücher-geschlagen. Daraus griff Napoleon den englischen Feldherrn Wellington zwischen Waterloo und Belle-Alliance an und hätte wieder den Sieg errungen, wenn nicht Blücher in der entscheidenden Stunde erschienen wäre und ihm den Sieg entrissen hätte. Das geschlagene französische Heer wurde bis Paris verfolgt und ihm keine Möglichkeit gelaffen, sich wieder zu sammeln und noch einmal das Waffenglück zu versuchen. Napoleon wurde nach der Insel St. Helena verbannt, wo er am 5. Mai 1821 gestorben ist. *) Die Truppen der Verbündeten rückten zum zweitenmal in Paris ein. Ludwig Xviii. wurde wieder zurückgerufen und mit ihm der zweite Pariser Friede geschlossen, durch den Frankreich auf die Grenzen und Gebiete beschränkt wurde, die es im Jahre 1790 besessen hatte. Saarbrücken und Saarlouis wurden an Preußen abgetreten. Die Kunstschätze, die die Franzosen auf ihren Siegeszügen nach Paris geführt hatten, wurden an die früheren Besitzer herausgegeben. ') Im Jahre 1840 wurde seine Leiche nach Paris gebracht und im Jnvaliden-dome beigesetzt.

7. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 47

1909 - Leipzig : Hirt
Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelmsill. 1. Die Umgestaltung Preußens. Der Wiener Kongreß hatte von den annähernd 300 Staaten, Kleinstaaten, geistlichen Fürstentümern, Freien Reichsstädten, die das mittelalterliche Deutsche Reich aufwies, nur 39 selbständige Staatsgebiete bestehen lassen, die nun den Deutschen Bund bildeten. Diese waren das Kaisertum Österreich, die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Hannover, letzteres in Personalunion mit England verbunden, d. h. der König von England war zugleich König von Hannover und als solcher Mitglied des Deutschen Bundes. Ferner die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg in Norddeutschland, Baden und Hessen in Süddeutschland, Sachsen-Weimar in Mitteldeutschland, Luxemburg im Westen; Luxemburg war in Personalunion mit den Niederlanden verbunden, der König der Niederlande also auch Mitglied des Deutschen Bundes sür diesen Besitz; dann das Kurfürstentum Hessen-Kassel, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen, Sachsen-Koburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen, Nassau, Holstein mit Lauenburg. Holstein und Lauenburg waren in Personalunion mit Dänemark verbunden, der König von Dänemark gehörte dadurch ebenfalls dem Deutschen Bunde an. Sodann die Fürstentümer Lippe-Detmold, Schaumburg - Lippe, Waldeck an der Ostgrenze Westfalens im Wesergebiet; Schwarzburg - Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß Jüngerer und Älterer Linie in Mitteldeutschland, Hohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen in Süddeutschland am Oberlauf der Donau, Liechtenstein am Oberlauf des Rheins zwischen der Schweiz und dem österreichischen Vorarlberg liegend, ferner die Landgrafschaft Hessen-Homburg und schließlich die Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen und Frankfurt am Main. ^Von diesen Staaten gehören dem jetzigen Deutschen Reiche nicht mehr an das Kaiserreich Österreich, das Großherzogtum Luxemburg und das Fürstentum Liechtenstein. Durch die Kriege von 1864 und 1866 sind in preußischen Besitz übergegangen: das Königreich Hannover als Provinz Hannover, das Kurfürstentum Hessen-Kassel, das Herzogtum Nassau, die Landgrafschaft Hessen-Homburg und die Freie Reichsstadt Frankfurt am Main; diese vier Staaten bilden jetzt die preußische Provinz Hessen-Nassau; die

8. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 48

1909 - Leipzig : Hirt
48 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. Herzogtümer Holstein und Lauenburg. Diese gehören jetzt zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein. Durch Aussterben der Fürstenfamilien sind Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen mit Anhalt-Dessau, Sachsen-Koburg mit Gotha, durch Tausch Sachsen-Hildburghausen mit Meiningen vereinigt worden; neu bildete sich 1826 das Herzogtum Sachsen - Altenburg, das früher mit Gotha vereinigt war. Der Fürst von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen trat 1849 das Fürstentum an den König von Preußen gegen eine Jahresrente ab, der daraus den Regierungsbezirk Sigmaringen bildete. Der Deutsche Bund war allerdings ein loses Staatengefüge, aber er repräsentierte doch den Gedanken der Zusammengehörigkeit der deutschen Stämme. Dies kam auch darin zum Ausdruck, daß Streitigkeiten zwischen einzelnen Bundesstaaten durch Schiedsgericht, nicht durch Krieg zu erledigen seien. Völkerrechtlich war der Bund ein Staat, hatte besondere Bundesfestungen, wie Mainz und Luxemburg, konnte Verträge schließen und Krieg erklären, hatte einen Bundestag, der in Frankfurt zusammentrat. Freilich hatten auch die einzelnen Bundesstaaten das Recht, mit dem Auslande Kriege zu führen und Verträge zu schließen, nur nicht gegen die Interessen des Bundes. Von den Bundesstaaten können Österreich und Preußen als Großstaaten, Bayern als Mittelstaat angesehen werden, die übrigen waren ihrem Länderumfang nach Kleinstaaten, auch die Königreiche Sachsen und Württemberg, deren Gebiete zusammen den Umfang der Provinz Brandenburg unerheblich übersteigen. Das Königreich Preußen hatte während der Befreiungskriege die größten Opfer gebracht. Die Entscheidungen bei Leipzig und Waterloo hatte Blücher hauptsächlich herbeigeführt; der Länderzuwachs, der ihm durch den Wiener Kongreß zufiel, war wohlverdient. Von seinen frühern Gebieten waren Ostfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern abgetreten worden. Den aus den verschiedensten ehemaligen Bestandteilen neu erworbenen Besitz mit dem alten organisch zu verbinden, war die nächste Sorge der Regierung. Daher wurde zur Vereinfachung der Verwaltung der Staat in acht Provinzen eingeteilt: Brandenburg, Pommern, Preußen, Posen, .Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland. Aus jeder Provinz wurde ein Armeekorps ausgehoben; die Zivilverwaltung wurde einem Oberpräsidenten übertragen, der seine Weisungen vom Ministerium erhielt; die einzelnen Provinzen zerfielen in Regierungsbezirke, die Regierungsbezirke in Kreise, die Kreise in Bürgermeistereien, diese in Gemeinden. Die Provinzen Rheinland, Westfalen, Posen hatten dem Staate einen ansehnlichen Zuwachs an katholischer Bevölkerung gebracht; daher schloß die Regierung mit dem Oberhaupte der katholischen Kirche 1821

9. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 52

1909 - Leipzig : Hirt
52 Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii. Westen hat der Wiener Kongreß Preußen versagt. Das war ein großes Hindernis für den preußischen Handelsverkehr. Jeder Staat erhob von den durchziehenden Waren Zölle. Dadurch wurden die Waren verteuert. Die Regierung hob zunächst alle Zölle -im eignen Lande auf; nur für Waren, die aus dem Auslande kamen, wurde an der Grenze ein Schutzzoll erhoben, wenn das Inland auch diese Produkte lieferte, z. B. Getreide, Metalle. Der Zweck war, daß die inländische Arbeit gegen die ausländische geschützt wurde. Das Ausland konnte in manchen Fällen billiger liefern, als das Inland erzeugen. Auf ausländische Waren, die das Inland nicht hervorbringt, wie die Kolonialwaren, wurde ein mäßiger Finanzzoll an der Grenze erhoben. Waren die Schutzzölle hauptsächlich gegen das außerdeutsche Ausland gerichtet, so trafen sie doch auch die deutschen Staaten. Die preußische Regierung suchte diese daher zum Beitritt zu einem Zollverein zu bewegen. Aber zunächst schloß nur der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen sich an. Dadurch fiel der Grenzzoll für einheimische Waren beider Länder fort, und die Schutz- und Finanzzölle wurden nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer geteilt. Die süddeutschen Staaten gründeten unter sich einen Zollverein, desgleichen die mitteldeutschen. Hessen-Darm-stadt schloß sich an Preußen an. Allmählich merkten die Kleinstaaten, daß der Anschluß an Preußen ihrem Handel Vorteil bringe, und so traten denn auch der mitteldeutsche und der süddeutsche Zollverein dem preußischen bei, der dadurch zu einem Deutschen Zollverein auswuchs, wenn auch die am Meere gelegenen Staaten Oldenburg, Mecklenburg, Bremen, Hamburg fernblieben; Österreich wurde in den Zollverband nicht aufgenommen. König Friedrich Wilhelm Iii. hat persönlich die Anregung zur Gründung des Zollvereins gegeben. Der Vorteil für die kleinern Staaten lag in der Verteilung der Schutzzölle nach der Bevölkerungsziffer und dem zollfreien Durchgang ihrer Waren durch das ganze Vereinsgebiet; ferner kamen die Handelsverträge, die der Verein mit fremden Staaten schloß, auch ihnen zugute; allein auf sich angewiesen, hätten sie feine Handelsverträge schließen können. 1^2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland. Das deutsche Volk erstrebte nach dem Wiener Kongreß Teilnahme an der Gesetzgebung und Kontrolle der Staatsverwaltung durch eine Volksvertretung, ferner die Wiederherstellung des Deutschen Reiches. Dagegen verlangten die privilegierten Stände die Wiederherstellung ihrer Vorrechte. Artikel 13 der Bundesverfassung versprach den einzelnen Bundesstaaten eine landständische Verfassung. Er lautet: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden."

10. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 73

1909 - Leipzig : Hirt
7. Die Schleswig - Holsteinsche Frage. 73 staaten verhielten sich ablehnend, das Vierkönigsbündnis zustimmend. Ein Streit in Hessen hätte die beiden Parteien beinahe zum Kriege geführt. Der Kurfürst von Hessen, im Streit mit seinen Ständen, sprach den Bundestag um Hilfe an. Diese wurde zugesagt. Preußen legte dagegen Verwahrung ein, weil Hessen zu seiner Union gehöre. Beide Parteien ließen Heere in Hessen einrücken. Preußen zog seine Truppen zurück, als Rußland sich für Österreich erklärte. Gegen Rußland und Österreich, denen das Vierkönigsbündnis Gefolgschaft geleistet hätte, wollte Friedrich Wilhelm Iv. keinen Krieg wagen. Daher verstand er sich zu dem Aertrage von Olmüt; (1850). Die einzelnen Punkte sind: 1. Preußen löst Dte Unton auf, 2. uberläßt die Herstellung der Ordnung in Hessen dem Bundestage, 3. liefert Schleswig-Holstein an Dänemark aus. (Darüber im folgenden Abschnitte.) Der Vertrag von Olmütz bedeutet den Tiefstand der preußischen Politik unter Friedrich Wilhelm Iv. 7. Die Schleswig-Kolsleinsche Frage. Die gemeinsame Geschichte von Schleswig-Holstein beginnt mit dem Jahre 1386, wo nach dem Aussterben der Herzoglichen Familie von Schleswig Graf Gerhard Vi. von Holstein Schleswig als Lehen erhielt. Von nun an gab es ein Schleswig-Holstein. Als Gerhards Familie in männlicher Linie ausstarb, wählten die Stände von Schleswig-Holstein 1460 König Christian I. von Dänemark aus dem Hause Oldenburg zu ihrem Herzog gegen das Versprechen, daß Schleswig und Holstein ewig zusammen und ungeteilt bleiben sollten. Kaiser Friedrich Iii. erhob die Grafschaft Holstein zum Herzogtum. Holstein hatte während des Mittelalters zum Deutschen Reiche gehört und gehörte seit dem Wiener Kongreß zum Deutschen Bunde. Dagegen war Schleswig vor der Vereinigung mit Holstein dänisches Lehen gewesen und blieb es auch in der Folgezeit. Nach ihrer Vereinigung hatten die beiden Herzogtümer ihre eigne ständische Volksvertretung und ihre eigne Erbfolgeordnung, in der nur die männliche Linie erbberechtigt war. In Dänemark dagegen war Thronfolge der weiblichen Linie zulässig. Dies führte zur Verwicklung. Im Jahre 1848 kam Friedrich Vii. zur Regierung. Er war kinderlos. Nach den bestehenden Gesetzen war bei seinem Ableben in Dänemark die Zweiglinie Sonderburg - Glücksburg, in Schleswig-Holstein die Linie Sonderburg-Augusten bürg erbberechtigt. Um die Einheit zu erhalten, erließ Friedrich Vii. im ersten Jahre seiner Regierung eine Gesamtverfassung für Dänemark und die beiden Herzogtümer. Herzogs) Friedrich Das Wort Herzog ist hier nur Titel, nicht Bezeichnung eines regierenden Fürsten. Herzog und Fürst werden sowohl als Titel wie als Bezeichnung eines Regenten gebraucht. Der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt ist regierender Fürst, Fürst Bismarck, Fürst Bülow hatten nur den Titel. Fürst Bismarck erhielt bei seinem Austritt aus dem Staatsdienst den Titel „Herzog von Lauenburg", aber keine Regierungsgewalt in Lauenburg.
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